VVEA ist die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen

Diese regelt unter anderem die Verwertung und Entsorgung der Holzasche.

Das ist für alle Betreiber von Verbrennungsanlagen verbindlich.

Link: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2015/891/de


Holzaschen von grossen Anlagen

Der Bundesrat hat im 2018 die Änderung der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) betreffend der Holzaschen beschlossen. Gemäss der angepassten VVEA können Rost- und Filteraschen aus der Verbrennung von Waldholz, Landschaftsholz und Restholz sowie Rostaschen aus der Verbrennung von Altholz künftig ohne Behandlung und ohne Analyse auf folgenden Deponietypen abgelagert werden: Typ D und E.    

Filteraschen aus der Verbrennung von Altholz können bis am 31. Dezember 2025 ebenfalls auf diesen beiden Deponietypen abgelagert werden. Anschliessend sind sie zu behandeln.

Holzaschen von kleinen Anlagen können im Haushaltkehricht entsorgt werden.